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Faschingsmuffelfrühschoppen am 20. Februar 2012

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Bilder Blasmusikcup

Fotograph für Vereinsfotos: Bernhard Fichtl www.b-fichtl.de

 

Das Wappen

Das Wappen

 

Wappen_MVUK

 

Wappenbeschreibung

Das Wappen vom MV Unterkammlach wurde in 3 Segmente aufgeteilt.

  • Unterkunft (Bleibe):  In Rot das Vereinsheim (Musiker- und Schützenheim)
  • Art des Vereins:  das Instrument (Tenorhorn)
  • Gemeinde:  In Gold ein schwarzer Rosskamm mit dem Griff nach unten, dem ein blauer Wellenbalken unterlegt ist

 

Wappen_MVUK

 

Wappenerklärung

Rahmen

Die im Rahmen angegebenen Angaben, geben den Namen, die rechtliche Form und das Gründungsjahr des Vereins an.

  • Name: Musikverein Unterkammlach
  • Rechtliche Form: e.V.

Ein eingetragener Verein (Abkürzung e.V.) ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Eingetragene Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck, sind somit Idealvereine. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich.

Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie sind vollrechtsfähig, das heißt sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie können vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Dem e. V. kann die Rechtsfähigkeit auf Antrag oder von Amts wegen entzogen werden, wenn

- durch einen gesetzeswidrigen Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschluss das Gemeinwohl gefährdet ist,

- der Verein satzungswidrig wirtschaftliche Zwecke verfolgt oder

- die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei sinkt (§ 73 BGB)

- der Verein keinen Vorstand mehr gem. § 26 BGB besitzt. Hier muss das zuständige Amtsgericht einen Notvorstand berufen.

Da der eingetragene Verein von seinem Mitgliederbestand unabhängig ist, handelt es sich um eine Körperschaft des privaten Rechts.

Als Mindestzahl hat der Gesetzgeber sieben Mitglieder angegeben (§ 56 BGB). Dies ist eine allgemein anerkannte Sollvorschrift, die sowohl als Voraussetzung für die Eintragung als auch bei der möglichen Auflösung des Vereins gilt. Allerdings führt die Unterschreitung dieser Mitgliederzahl nicht zwingend zur Auflösung des Vereins.

  • Gründungsjahr: 1870

 

Unterkunft (Bleibe)

Das Vereinsheim ist eine Unterkunft, die die Wünsche und Aufgaben des Musik- und Schützenverein entsprechen. Im Juli 1977 wurde mit den Aushubarbeiten westlich des Gemeindehauses von Unterkammlach begonnen. Zum Musikerball 1979 war das Gebäude dann fertiggestellt. Notwendige Umbauarbeiten, sowie die Erweiterung und Aufstockung des zwischenzeitlichen zu kleinen Vereinsheims wurden von 2004-2006 durchgeführt.

 

Art des Vereins

Das Instrument (Tenorhorn) soll in dem Wappen den Musikverein zum Ausdruck bringen.

 

Gemeinde

In Gold ein schwarzer Rosskamm mit dem Griff nach unten, dem ein blauer Wellenbalken unterlegt ist. Die Gemeindefahne zeigt drei Streifen in der Farbenfolge Schwarz-Gelb-Blau. Unverfälscht ist die Tatsache, dass Ritter Heinrich von Kamploch etwa ab 1300 Besitzer der Kammelburg war. Aus dieser Zeit stammt auch das Kammlacher Wappen.